Getragen von einer breiten Öffentlichkeit setzt sich der Verein „Erinnern für die Zukunft e.V.“seit seiner Gründung im Jahr 1995 erfolgreich dafür ein, NS-Opfer zu unterstützen, die NS-Vergangenheit im Altkreis Moers sowie im jetzigen Kreis Wesel aufzuarbeiten und dabei mit Jugend und Schule zusammen zu arbeiten.
Immer wieder haben wir Gruppen ehemaliger Zwangsarbeiter aus der Ukraine, Polen und den Niederlanden an den Niederrhein eingeladen – Menschen, die hier traumatische Erinnerungen zu überwinden suchten.
Jährlich unterstützen wir noch lebende ehemalige Zwangsaarbeiter in der Ukraine und in Polen.
Der Verein trug im Moerser Jubiläumsjahr 2000 die Initiative für das Widerstandsmahnmal vor dem Alten Landratsamt in Moers mit und gab 2008 die umfangreiche Dokumentation „Moers unterm Hakenkreuz“ heraus. 150 Zeitzeugen-Interviews konnten im Jahr 2010 über die NS-Dokumentation im Moerser Stadtarchiv durch Digitalisieren für die Nachwelt gesichert werden.
Über unsere Publikationen haben wir auch Familien aus Widerstand und Verfolgung Sprache verliehen. Wir arbeiten intensiv mit Schulen und Jugend zusammen – Stadtführungen „Moers zur NS-Zeit“, Vermittlung von Zeitzeugen, Vorträge/Lehrerfortbildungen, Facharbeiten der Klasse 12, Unterstützung von Initiativen gegen Rechts. Wir wollen Gedenktage wie den 27. Januar, den 8. Mai und den 9. November stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. Wir verlegen in Kooperation mit der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Moers e.V. „Stolpersteine“ für Moers und wir bringen uns in das Projekt einer pädagogisch ausgerichteten Dauerausstellung zum 20. Jh. im Kreisständehaus bzw. Alten Landratsamt ein.
Im Jahr 2015 haben wir eine Veranstaltungsreihe zum Kriegsende im Altkreis Moers vor 70 Jahren und zur Gründung des Vereins „Erinnern für die Zukunft“ vor 20 Jahre durchgeführt.
Unser Vorstand
Vorstand und Beisitzer/innen des Vereins „Erinnern für die Zukunft e.V.“, Moers
Unsere Vereinssatzung
Satzung als pdf-Download
Satzung des Vereins:
„Erinnern für die Zukunft e.V.“
- 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Erinnern für die Zukunft“.
Der Verein ist seit 1995 in das Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz „e.V.“.
Der Verein hat seinen Sitz in Moers. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 – 68 der Abgabenordnung 77 in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins sind die Aufarbeitung der NS-Geschichte im jetzigen Kreis Wesel und früheren Kreis Moers, Hilfe für die Opfer, die Begegnung mit ehemaligen Zwangsarbeiter/innen sowie die völkerverbindende Jugendarbeit und die Entwicklung einer – auch pädagogisch verstandenen – Erinnerungskultur im jetzigen Kreis Wesel und früheren Kreis Moers.
Der Verein verfolgt seine Ziele insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Nachforschungen zur NS-Zeit in der Region, Dokumentation
und Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
- Einrichtung und Pflege von Erinnerungsstätten und Mitgestaltung von
Gedenktagen - Unterstützung und Hilfsaktionen für NS-Opfer
- Begegnung mit ehemaligen Zwangsarbeiter/innen und jungen Menschen
aus deren Ländern - Aktives Eintreten gegen Neofaschismus, Rechtsextremismus und Rassismus
- Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.
Um diese Maßnahmen zu konkretisieren, kann der Vorstand eigene Projekte planen und durchführen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden oder durch Ausgaben, die dem Zweck
des Vereins fremd sind.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den als
gemeinnützig anerkannten Verein
„Aktion SühnezeichenFriedensdienste e.V.“,
der es unmittelbar und ausschließlich für gemein-nützige, mildtätige oder
kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
- 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweckunterstützt, die Satzung anerkennt und sich
schriftlich zur Zahlung eines Mitgliedsbeitragesverpflichtet.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitglieds
oder durchStreichung von der Mitgliederliste.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zum Ende
des Kalenderjahres unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes und ist dem Mitglied schriftlich unter Angabe der Gründe und mit dem Hinweis
auf Rechtsmittel mitzuteilen.
Auf Beschluss des Vorstands kann ein Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung seines
Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
- 4 Beiträge
Über die Höhe der Jahresbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss einer Beitragsordnung.
- 5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- a) die Mitgliederversammlung
- b) der Vorstand.
- 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich bis zum 31. 5. durch den/die Vorsitzende/n einberufen.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich, mindestens 14 Tage vorher, unter Angabe der Tagesordnung.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwölf Mitglieder anwesend sind.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Satzungs-änderungen oder Auflösung des Vereins ist eine 2/3 – Mehrheit erforderlich.
Über die Beschlüsse wird ein Protokoll angefertigt, das dem/der Versammlungsleiter/in zur Unterschrift vorgelegt wird.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und zwei Rechnungsprüfer/innen. Letztere dürfen nicht dem Vorstand angehören.
Die Mitgliederversammlung beschließt u.a. über:
- a) Schwerpunkte der Arbeit
- b) den Tätigkeitsbericht und den Finanzbericht des Vorstandes
- c) über die Annahme des Prüfberichtes der Rechnungsprüfer/innen
- d) die Entlastung des Vorstandes
- e) Satzungsänderungen
- f) die Höhe des Vereinsbeitrages.
- 7 Der Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in, der/dem
Kassenwart/in und bis zu 5 Beisitzer/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten, darunter die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende
Vorsitzende.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei
Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.
Der Vorstand kann bestimmte Aufgaben auf ein bevollmächtigtes Mitglied oder mehrere Mitglieder übertragen.
Moers, den 30. Oktober 2014
Beitragsordnung
des Vereins Erinnern für die Zukunft e.V.
gem. § 4 der Vereinssatzung
- 1 Mindestbeitrag für natürliche Personen
Der jährliche Mindestbeitrag für natürliche Personen beträgt € 20 (EURO zwanzig).
Der Vorstand kann im Einzelfall bei Schülern, Studenten und bei vorliegender
Bedürftigkeit den Mindestbeitrag senken oder erlassen
- 2 Jahresbeitrag für juristische Personen und Gesellschaften
Der jährliche Mindestbeitrag für juristische Personen und Gesellschaften beträgt € 200
(EURO zweihundert). Mit dem Beitritt kann ein höherer Jahresbeitrag von bis
zu € 3.000 (EURO dreitausend) vereinbart werden (fördernde Mitglieder).
- 3 Fälligkeit
Der Beitrag ist am 15. Januar eines jeden Kalenderjahres zur Zahlung fällig.
Moers, den 30. Oktober 2014
Konto für Beitragszahlungen und Spenden:
Sparkasse am Niederrhein
Erinnern für die Zukunft e.V., Moers
DE64 3545 0000 1138 0033 12
Bitte Zweck der Überweisung angeben!
stellv. Vorsitzender
Dr. Bernhard Schmidt – † 31. Juli 2023
Schriftführer
Lutz Hartmann